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Neue Kombi-Förderung für Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher

Mit der neuen Zuschuss­förderung „Solarstrom für Elektro­autos“ winken bis zu 10.200 Euro Förderung: Ab dem 26. September können Besitzer von Elektro­autos für den Kauf und die Installa­tion einer Lade­station in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher von der KfW gefördert werden.

Förderung von Elektromobilität
Bildquelle: Mennekes

Das Elektroauto wird immer beliebter, im August 2023 waren 20 % der neu ange­meldeten Kraft­fahrzeuge E-Autos. Trotz­dem hin­dert die man­gelnde Lade­infra­struktur in Deutsch­land viele Interes­senten an der An­schaffung eines Elektro­autos. Mit dem neuen Förder­programm "Solar­strom für Elektro­autos" wird der Aus­bau der privaten Lade­infra­struktur mit 500 Millionen Euro von der Bundes­regierung geför­dert.

KfW-Zuschuss­förderung – Solarstrom für Elektro­autos

Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installa­tion einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Antrags­berechtigt sind Eigen­tümer*innen einer bestehenden Immo­bilie, die Besitzer eines Elektro­autos sind und die zu fördernden Kompo­nenten fabrik­neu anschaffen.

  • Zuschuss für die Lade­station: 600 Euro pau­schal – oder bei bidirek­tionaler Lade­fähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • Zuschuss für die Photo­voltaik­anlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Zuschuss für den Solar­strom­speicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
  • maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
  • keine Förderung wenn die Gesamt­kosten den Förder­betrag unterschreiten

Quelle: KfW

Zur Förderseite der KfW - Zuschuss 442


KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben

Zur Förderseite der KfW - Kredit 293


BAFA-Umweltbonus - Privatpersonen und Unternehmen

Förderfähig sind rein batterie­betriebene Elektro­autos, Hybridelektro­fahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brenn­stoffzellen­autos sowie Fahr­zeuge, die keine lokalen CO2-Em­mis­sionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Em­missionen pro Kilo­meter verur­sachen. Das Fahr­zeug muss sich auf der Liste der förder­fähigen Autos befin­den. Es werden so­wohl Neu­wagen als auch junge Gebrauchte geför­dert.

Förderung seit dem 01.01.2023

  • nur für batterieelektrische Fahrzeuge und Brenn­stoff­zellen­fahr­zeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • für Privatpersonen und Unter­nehmen

Förderung seit dem 01.09.2023

  • nur noch für Privatpersonen

Förderung ab dem 01.01.2024

  • mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
  • Fahrzeuge mit höherem Netto­listen­preis erhalten keine Förderung mehr

Zum Merkblatt des BAFA


KFZ-Steuer

Wer sich ein Elektro­fahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigent­lichen KFZ-Steuer an.


Regionale Förderung

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW beispiels­weise Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Mehr zum Förderprogramm progres.nrw

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