Neue Kombi-Förderung für Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher
Mit der neuen Zuschussförderung „Solarstrom für Elektroautos“ winken bis zu 10.200 Euro Förderung: Ab dem 26. September können Besitzer von Elektroautos für den Kauf und die Installation einer Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher von der KfW gefördert werden.
Das Elektroauto wird immer beliebter, im August 2023 waren 20 % der neu angemeldeten Kraftfahrzeuge E-Autos. Trotzdem hindert die mangelnde Ladeinfrastruktur in Deutschland viele Interessenten an der Anschaffung eines Elektroautos. Mit dem neuen Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" wird der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur mit 500 Millionen Euro von der Bundesregierung gefördert.
Für Privatpersonen und Unternehmen gibt es aktuell unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
KfW-Zuschussförderung – Solarstrom für Elektroautos
Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen einer bestehenden Immobilie, die Besitzer eines Elektroautos sind und die zu fördernden Komponenten fabrikneu anschaffen.
- Zuschuss für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- Zuschuss für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- Zuschuss für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
- maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
- keine Förderung wenn die Gesamtkosten den Förderbetrag unterschreiten
Quelle: KfW
Zur Förderseite der KfW - Zuschuss 442
KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
Zur Förderseite der KfW - Kredit 293
BAFA-Umweltbonus - Privatpersonen und Unternehmen
Förderfähig sind rein batteriebetriebene Elektroautos, Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden. Es werden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert.
Förderung seit dem 01.01.2023
- nur für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
- für Privatpersonen und Unternehmen
Förderung seit dem 01.09.2023
- nur noch für Privatpersonen
Förderung ab dem 01.01.2024
- mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
- Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr
KFZ-Steuer
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.
Regionale Förderung
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW beispielsweise Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
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