Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förderinstrument für die Stromerzeugung aus Regenerativen Energien. Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Das EEG garantiert Ihnen als Anlagenbetreiber die Abnahme Ihres Stroms zu festgelegten Preisen. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre Anlage gut geplant und wird optimal betrieben, sichert das EEG so ihre Refinanzierung plus angemessene Rendite.
Die wichtigste Änderung seit 2023 dürfte für Privathaushalte die komplette und grundsätzliche Steuerfreiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäuden bis 15 kWp. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produzierte Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Regelung gilt auch für wesentliche Komponenten, die für den Betrieb einer PV-Anlage erforderlich sind (z. B. Wechselrichter) sowie für angeschlossene Stromspeicher.
Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Aufwendungen (einschließlich der AfA) für eine Photovoltaikanlage einkommensteuerlich unbeachtlich.
Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Einfuhr und die Installation einer PV-Anlage einschließlich eines Stromspeichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Montage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatzsteuer belastet werden.
Die KfW fördert eine Investition in Photovoltaikanlagen unter bestimmten Umständen mit dem äußerst zinsgünstigen Kredit 270.
Zum Kredit 270 der KfWAußerdem haben Sie mit einer Photovoltaikanlage die Möglichkeit, Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen.
Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förderdatenbank einzugeben, um alle passenden Förderprogramme angezeigt zu bekommen. Auch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer werden dabei berücksichtigt.
Wir von Elektro N. Heim beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten für Ihre Photovoltaik-Anlage.
Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen einer bestehenden Immobilie, die Besitzer eines Elektroautos sind und die zu fördernden Komponenten fabrikneu anschaffen.
Quelle: KfW
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